08. Oktober 2021

Fürsorgerische Unterbringung

Was ist eine fürsorgerische Unterbringung? Und welche Rolle übernimmt dabei die Permanence Bahnhof Luzern?

Mit der fürsorgerischen Unterbringung, kurz FU, können Personen, die an einer psychischen Störung oder geistigen Behinderung leiden oder schwer verwahrlost sind, zur Behandlung in eine geeignete Einrichtung überstellt werden. Da die FU einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen darstellt, gilt bei deren Anordnung höchste Sorgfaltspflicht und darf nur als «ultima ratio» angeordnet werden. Dabei ist der Wille der betroffenen Person soweit zu berücksichtigen, wie er bekannt ist und das Behandlungsziel dies erlaubt.

Gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist die Erwachsenenschutzbehörde für die Anordnung und die Entlassung der Unterbringung zuständig. Im Kanton Luzern ist diese Einweisungskompetenz zusätzlich auch an ausgewählte Ärztinnen und Ärzte delegiert, sofern eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt. Die ärztlich angeordnete FU verfällt dabei spätestens nach sechs Wochen, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht ein Unterbringungsentscheid der Erwachsenenschutzbehörde vorliegt.

Ablauf der vorsorglichen Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringungen
Die Permanence Bahnhof Luzern arbeitet im Rahmen der FU eng mit der Polizei zusammen, die meist von nahen Familienangehörigen oder Nachbarn um einen Unterbringungsentscheid ersucht wird und als Begleitschutz agiert.

Die Ärztin oder der Arzt hat die betroffene Person nach Eintreffen persönlich zu untersuchen und anzuhören. Dabei muss diese über die Gründe der Unterbringung in verständlicher Weise informiert werden und dazu Stellung nehmen können, soweit sie dazu in der Lage ist. Die Ärztin oder der Arzt hat zudem abzuwägen, ob für die Person alternativ eine ambulante oder teilstationäre Behandlung angezeigt ist.

Der Entscheid für die Anordnung ist für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt meist eine heikle Gratwanderung zwischen den Interessen der betroffenen Person und den Interessen der Umgebung. Gerade auch bei Vorliegen einer allfälligen Selbstgefährdung ohne klare suizidale Absicht, ist der Entscheid über eine Einweisung anspruchsvoll.

Sofern eine fürsorgerische Unterbringung notwendig ist, wird die Person in die Luzerner Psychiatrie eingewiesen.

Das Bedürfnis steigt
Im Jahr 2021 wurden durch die Permanence Bahnhof Luzern im Vergleich zur Vorjahresperiode 67% mehr Personen zur Behandlung in die Psychiatrie eingewiesen. Darüber, ob dies mit der derzeitigen Pandemie zusammenhängt oder auf fehlenden ambulanten Anlaufstellen zurückzuführen ist, lässt sich nur mutmassen.

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